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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Klienten und brand-kommunikation (im folgenden Agentur genannt) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Klienten sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.2. Auftragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist die spezifische PR-Vereinbarung, in der Leistungsumfang sowie Vergütung festgehalten sind.

Aufträge des Klienten gelten durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Die Agentur behält sich vor, Aufträge abzulehnen. Auftragsbestätigungen der Agentur ersetzen einen Auftrag des Klienten, wenn nicht binnen drei Tagen schriftlich widersprochen wird.

1.3 Speicherung von Daten

Alle im Auftrag hergestellten Arbeiten werden (sofern möglich) auf Datenträger gespeichert. Für die Speicherung kann leider keine Haftung übernommen werden.

1.4 Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Die Agentur, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Klienten bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Klienten als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung. Der Klient kann die Agentur schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

1.5 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Klienten und Agentur und auf die Frage einer gültig zustande gekommenen Geschäftsbeziehung sowie ihrer Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

1.6 Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bochum.

2.1 Präsentation von Konzepten für Kampagnen / Einzelprojekte

Wenn nicht anderweitig vereinbart, entstehen dem Klienten für die Erstellung und Präsentation von Konzepten und Einzelprojekten keine Kosten. Erhält die Agentur allerdings nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur im Eigentum der Agentur. Der Klient ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – zu nutzen oder ausgehändigte Unterlagen weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Agentur vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

2.2 Angebote

Angebote der Agentur sind unter dem Vorbehalt, dass sich bei Änderung des Inhalts oder Umfanges der Spezifikation des Auftragsgegenstandes Änderungen bei den Kosten ergeben können, verbindlich. Kommt es zu derartigen Änderungen des Auftrags, hat der Klient auch für hierdurch entstehende entsprechende Mehrkosten aufzukommen.

2.3 Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Klienten auf die höheren Kosten hinweisen.

2.4 Abrechnung von Kampagnen oder Einzelprojekten

Der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung entsteht, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

2.5 Fremdkosten

Fremdkosten, also Kosten und Auslagen, wie z.B. Druck- und Versandkosten, Saalmieten, Bewirtungskosten, Kosten für die Ausstattung von Veranstaltungsräumen etc., werden an den Klienten weiterberechnet. Bei Projekten, deren Rechnungsvolumen 2.500 € überschreitet, kann die Rechnung des Lieferanten direkt an den Kunden überstellt werden.

2.6 Festaufträge

Soweit die Agentur Verpflichtungen gegenüber Dritten gemäß diesem Auftrag eingegangen ist, erklärt sich der Klient bereit, diese Verpflichtungen auch nach Auftragsende unter Einschaltung der Agentur zu erfüllen.

2.7 Zahlung

Rechnungen der Agentur sind 10 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz zu berechnen. Ein Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht des Klienten besteht nur für Forderungen, die schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

2.8 Änderungen oder Abbruch der Arbeiten

Wenn der Klient Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dgl. ändert oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Werden die Arbeiten vom Klienten vor Fertigstellung abgebrochen, wird der Aufwand nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Sind die Arbeiten bei Abbruch so weit fortgeschritten, dass Texte, Konzepte oder andere Arbeiten zur Freigabe vorliegen, wird das Honorar oder die Pauschale zu 100 Prozent fällig. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

2.9 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

3.1 Nutzungsrecht

Der Klient erwirbt mit der vollständigen Zahlung an allen von der Agentur gefertigten Text- und Grafikarbeiten, soweit diese Rechtseinräumung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, das Recht zur unbegrenzten Nutzung. Zieht die Agentur zur Auftragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) heran, wird sie die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben und im gleichen Umfang dem Klienten einräumen. Alle für die Arbeit genutzten Verteiler sind grundsätzlich Eigentum der Agentur. Sie werden nicht außer Haus gegeben. Alle Leistungen der Agentur, auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur.

4.1 Haftung und Schadenersatz

Die Agentur haftet gegenüber dem Klienten auf Schadenersatz bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung vertraglicher Hauptpflichten. Die Haftung gemäß dem vorstehenden Satz und auch für weitergehende vertragliche oder gesetzlicheAnsprüche ist beschränkt auf solche Schäden, die bei Vertragsschluss vorhersehbar waren. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt auch und insbesondere für inhaltliche Fehler.Deren Vermeidung fällt in den Verantwortungsbereich des Klienten. Um hier auf die besondere Eigenverantwortung des Klienten aufmerksam zu machen, lässt die Agentur Texte und andere Produkte vor der Veröffentlichung vom Klienten auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über. Für die vom Klienten freigegebenen Entwürfe, Texte, Slogans, Darstellungen und andere Leistungen entfällt jede Haftung der Agentur. Die Agentur verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht. Sofern die Agentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Die Agentur haftet nur für eigenes Verschulden. Der Klient hat einen eintretenden Schaden nachzuweisen und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, diesen zu vermeiden bzw. so gering als möglich zu halten.

4.2 Reklamation

Der Klient hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Klienten das Recht auf Nachbesserung der Leistungdurch die Agentur zu.

4.3 Rechtsschutz

Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von der Agentur vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Klient verantwortlich, insbesondere wird der Klient eine von der Agentur vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Die Agentur wird dem Klienten auf seinen Wunsch hin gerne geeignete Berater vorschlagen, die in der Lage sind, alle im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Maßnahmen entscheidenden Rechtsfragen zu prüfen. Der Klient stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Klienten gehandelt hat, obwohl sie dem Klienten ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der PR- Maßnahme mitgeteilt hat. Der Klient versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt sein, stellt der Klient die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

5. Belegmuster

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Klient der Agentur drei kostenlose Belegexemplare. Die Agentur ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zur Eigenwerbung zu verwenden.