Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Klienten und brand-kommunikation (im folgenden Agentur genannt) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Klienten sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.2. Auftragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist die spezifische PR-Vereinbarung, in der Leistungsumfang sowie Vergütung festgehalten sind.
Aufträge des Klienten gelten durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Die Agentur behält sich vor, Aufträge abzulehnen. Auftragsbestätigungen der Agentur ersetzen einen Auftrag des Klienten, wenn nicht binnen drei Tagen schriftlich widersprochen wird.
1.3 Speicherung von Daten
Alle im Auftrag hergestellten Arbeiten werden (sofern möglich) auf Datenträger gespeichert. Für die Speicherung kann leider keine Haftung übernommen werden.
1.4 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Agentur, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Klienten bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Klienten als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung. Der Klient kann die Agentur schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
1.5 Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Klienten und Agentur und auf die Frage einer gültig zustande gekommenen Geschäftsbeziehung sowie ihrer Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
1.6 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bochum.
2.1 Präsentation von Konzepten für Kampagnen / Einzelprojekte
Wenn nicht anderweitig vereinbart, entstehen dem Klienten für die Erstellung und Präsentation von Konzepten und Einzelprojekten keine Kosten. Erhält die Agentur allerdings nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur im Eigentum der Agentur. Der Klient ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – zu nutzen oder ausgehändigte Unterlagen weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Agentur vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
2.2 Angebote
Angebote der Agentur sind unter dem Vorbehalt, dass sich bei Änderung des Inhalts oder Umfanges der Spezifikation des Auftragsgegenstandes Änderungen bei den Kosten ergeben können, verbindlich. Kommt es zu derartigen Änderungen des Auftrags, hat der Klient auch für hierdurch entstehende entsprechende Mehrkosten aufzukommen.
2.3 Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Klienten auf die höheren Kosten hinweisen.
2.4 Abrechnung von Kampagnen oder Einzelprojekten
Der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung entsteht, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.